von Dr. Robert Thill-Heusbourg*
Am 1. Oktober 2007 trat die neue Strassenverkehrsordnung in Kraft . Neben den Bestimmungen zur Absenkung der Alkohol-Grenzwerte sieht das Gesetz auch Drogen-Screening-Schnelltests vor, welche es den Polizeibeamten ermöglichen sollen, im Falle eines Unfalls oder bei ernsthaften, auf Drogenkonsum schliessen lassende Anzeichen hin einen Drogen-Nachweis vor Ort durchführen und bei Bestätigung ein unmittelbares Fahrverbot aussprechen zu können.Diese Schnelltests können jederzeit auch ohne besonderen Anlass auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchgeführt werden.
Continue reading: Wie man aus Patienten Delinquenten machen kann
