Würde nur durch das Recht auf den Tod an sich?

Autonomie anstelle von Leiden als Maßstab

Im Vorwort zur 2022 prioritär für Aerzte veröffentlichten Broschüre „Euthanasie ou assistance au suicide“ der luxemburgischen Sterbehilfe -Organisation ADMD „Mäi Wëllen, Mäi Wee“ schreibt deren Präsident, Me Jean-Jacques Schonckert, einen irreführenden Satz, der bisher in jedem Land vor Einführung eines Euthanasiegesetzes , zuletzt auch in Frankreich, gebetsmühlenartig wiederholt wurde : „Or il s’agit d’un acte médical exceptionnel et rare.“

Paulette Lenert, Vize-Präsidentin der ADMD, sagt im Interview hierzu: „Ich wünsche mir, dass wir an der Spitze der Länder, die nach vorne gerichtet denken, bleiben.“ Sie spricht dann von der Notwendigkeit einer Erweiterung unseres Euthanasiegesetzes und spricht dabei einerseits vom „deutschen Modell“ als einem Recht auf assistierten Suizid ohne Indikations-und Altersbegrenzung und andererseits von der Möglichkeit einer verfassungsmässigen Verankerung eines Grundrechts auf Euthanasie, wie es auch  in Frankreich vom Präsidenten ihrer französischen Schwesterorganisation (ADMD) Jean-Luc Roméro-Michel, vor kurzem analog zum Recht auf Abtreibung mit Verfassungsrang gefordert  wurde. (Zitat: „ Mein Körper gehört mir, mein Tod gehört mir“)

Die befürchtete „schiefe Bahn“ oder „pente glissante“ ist Realität geworden, die Grenzen werden nicht bewacht, sondern stetig veschoben, wir sehen es derzeit nur noch nicht so stark in Luxemburg. Die Entwicklungen in unseren Nachbarländern und in USA und Kanada belegen dies einerseits mit dem rasanten Anstieg der Zahlen und der ständigen Erweiterung der Indikationen bzw der stillschweigend gewährten erweiternden Interpretation der Indikationen, ohne dass Gesetze geändert werden.

Die Diskrepanz der Euthanasie-Zahlen im ehemals katholischen Luxemburg mit zuletzt 2024 im Vergleich zu den Vorjahren relativ stabilen 0,8 % an der Gesamtzahl der Sterbefälle zu den Zahlen unseren Nachbarländer ist enorm. 2024 betrug der Anteil der Euthanasie-Fälle an der Gesamtzahl der Sterbefälle in den ehemals protestantisch-calvinistischen Niederlanden 5,8 % mit  jährlichen Zuwachsraten um 10 %, in Belgien 3,6 % mit konstanten jährlichen Zuwachsraten zwischen 10 und 16 %, wovon 70 % der Fälle im ehemals protestantisch -calvinistischen Flandern und 30 % im ehemals katholischen Wallonien deklariert werden.

Diese so unterschiedllichen  Entwicklungen werfen viele Fragen auf, wobei der verschiedene ehemalige Konfessionsstand dieser Länder dies nicht allein erklären kann, da im ehemals katholischen Québec in Kanada 2024 die  weltweit höchste Euthanasie-Rate mit 7,3 % der Gesamt-Sterbefälle dokumentiert wurde bei jährlichen Zuwachsraten um 10%, wobei laut dem Department of Justice Canada bei ca 50% der Euthanasie-Kandidaten die Angst, anderen nicht zur Last fallen zu wollen, als Motivation angegeben wird.  Laut den letzten Umfragen waren übrigens 28 %  der befragten Kanadier der Meinung, dass Obdachlosigkeit eine ausreichende Bedingung sei, um den Euthanasie-Antrag zu stellen.

Im Kontext der aktuellen französischen Debatte um Euthanasie und „fin de vie“ und dem von Präsident Macron bevorzugten belgischen Modell wird das französische Tryptichon „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ grundlegend verändert: Gleichheit und Brüderlichkeit treten in den Hintergrund, wenn Menschen kein ausreichender Zugang zu Palliativmedizin gewährt wird und andere lieber sterben wollen als ihren sozialen Tod zu leben. 

Laut Dietmar Mieth ist Freiheit eine Tochter der Solidarität. Wir haben aber oft nicht die Ressourcen, um Menschen in Not ein tragfähiges Haltenetz anzubieten, in dem wir zuerst Zuhörer und nicht ungenügend ausgebildete Schnell-Urteiler sind. Es geht jetzt nicht mehr nur um Menschen, die sterben werden, sondern um Menschen, die sterben wollen. Josef Pieper schrieb, dass die Verwirklichung des Guten das Wissen um die Wirklichkeit voraussetze:“ Wer nicht weiss, wie die Dinge wirklich sind und liegen, der kann auch nicht das Gute tun, denn das Gute ist das Wirklichkeitsgemässe.“

Wim Distelmans, Professor für Paliliativmedizin an der VUB und Vorsitzender der belgischen Euthanasie-Kontroll-Kommission schreibt in seinem grundlegenden Buch zum belgischen Euthanasie-Modell: « Weder der Patient selbst noch der behandelnde Arzt müssen sich an das Gutachten des zweiten oder dritten Arztes halten. Sogar wenn einer der Gutachter der Meinung ist, dass die Therapiemöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien, kann der Patient dies verweigern und auf der Euthanasie bestehen. Die letzte Verantwortung für die Durchführung des Willens seines Patienten  bleibt somit  in den Händen des behandelnden Arztes. »

2 Personen mit Demenz wurden 2020 (und 6 von 346 Patienten 2024) nach  dem Urteil des obersten Gerichtshofes der Niederlande vor ihrer Euthanasie « heimlich bzw unter Anwendung von Zwang“(„subreptice“) sediert, weil ihre natürliche Willensbekundung zum Zeitpunkt der Euthanasie der ursprünglich in der Patientenverfügung gewünschten Euthanasie widersprach.

Da nun die Befürworter der Euthanasie im neuen französischen Gesetz analog zur Abtreibungsgesetzgebung einen Artikel  zur „Straftat der Verhinderung der Sterbehilfe“  vorsehen und die Gegenseite bezüglich der Euthanasie von einem „Zivilisationsbruch“ spricht, bleibt tatsächlich kein Raum mehr frei für Diskussionen und dieser Kulturkampf der gegenseitigen Exkommunikationen schadet unserem gesellschaftlichen und demokratischen Miteinander mehr als wir tragen können.

Dr Robert Thill-Heusbourg

Ettelbruck

Neurologe, Palliativmediziner, Psychotherapeut und Koordinator für klinische Ethik-Beratung im deutschen Ethik-Curriculum

Ettelbruck, am 10. Mai 2026

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