{"id":262,"date":"2007-11-21T21:23:41","date_gmt":"2007-11-21T20:23:41","guid":{"rendered":"http:\/\/www.thill-heusbourg.lu\/test\/wordpress\/?p=262"},"modified":"2009-12-15T21:27:59","modified_gmt":"2009-12-15T20:27:59","slug":"null-toleranz-fur-unzulassige-pauschalisierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.thill-heusbourg.lu\/test\/wordpress\/?p=262","title":{"rendered":"Null-Toleranz f\u00fcr unzul\u00e4ssige Pauschalisierung"},"content":{"rendered":"<p>Sehr geehrter Herr Dr. Thill-Heusbourg,<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>In der Ausgabe vom 7.11.2007 schreiben Sie gegen den Alkoholkonsum generell und im Kontext Stra\u00dfenverkehr speziell an. Sie vertreten Ihren Standpunkt durchaus nachvollziehbar, differenziert und erw\u00e4hnen lobenswerterweise auch, dass es fachliche Sichtweisen gibt, die von Ihrer eigenen \u00dcberzeugung verschieden sind. Auch die \u00fcblichen Spr\u00fcche zur Dekulpabilisierung bzw. zur sozial tolerierten oder sogar wohlwollenden Verniedlichung des Alkohols zitieren Sie m.E. richtig.\u00a0<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Nicht richtig ist hingegen Ihr Statement bez\u00fcglich der Problematik der 0,2-Promille-Grenze f\u00fcr Fahrer von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Rettungsdienste.So birgt Ihr Satz \u201e\u2026 Berichte \u00fcber Angeh\u00f6rige der freiwilligen Feuerwehr, welche die f\u00fcr ihren Beruf geltende Obergrenze von 0,2 Promille als diskriminatorisch empfinden \u2026\u201c schon einen inh\u00e4renten Widerspruch. Wie Sie richtig bemerkten, sind es Freiwillige, und das, was diese aus\u00fcben, kann demgem\u00e4\u00df nicht ihr Beruf sein.\u00a0<\/p>\n<p>Ohne mich diesbez\u00fcglich in Rabulistik zu ergehen, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es f\u00fcr freiwillige Helfer eine m. E. unzul\u00e4ssige Einschr\u00e4nkung ihrer Lebensgestaltung darstellt, wenn von ihnen quasi permanent erwartet wird, im Hinblick auf einen eventuellen Einsatz abstinent zu bleiben. Im Falle von organisierten Bereitschaftsdiensten oder einer Berufsfeuerwehr mit Dienstpl\u00e4nen ist dies durch interne Dienstanweisungen bereits arbeitsrechtlich geregelt und es bedarf keines zus\u00e4tzlichen normativen Aktionismus. Ebenso ist es falsch, von Dienstverweigerung zu sprechen. Vielmehr ist es so, dass unter den nun geltenden gesetzlichen \u00a0Rahmenbedingungen der Dienst bzw. die Dienstfahrt im sog. Eildienst nicht mehr zul\u00e4ssig ist. Die Diskussion bleibt abstrakt, sofern keine empirischen Daten hinsichtlich der substanzinduzierten Unfallh\u00e4ufigkeit bei Einsatzfahrten unter Sondersignal vorliegen.\u00a0<\/p>\n<p>Au\u00dferdem bedient Ihre Aussage das Klischee von den trinkfreudigen Freiwilligen und dient letztendlich einer unwissenschaftlichen Pauschalisierung. Diese lehne ich f\u00fcr den Bereich der freiwilligen Rettungsdienste ab, genau wie Sie eine pauschale Bewertung der luxemburgischen Neurologie aufgrund der aktuellen Medien-Hype legitimerweise ablehnen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Reiner Hesse M.A.<\/p>\n<p>(Politik\/Soziologie)<\/p>\n<p>Kantonalinstruktor\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>Luxemburger Wort, 21.11.2007<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sehr geehrter Herr Dr. Thill-Heusbourg,<\/p>\n<\/p>\n<p>In der Ausgabe vom 7.11.2007 schreiben Sie gegen den Alkoholkonsum generell und im Kontext Stra\u00dfenverkehr speziell an. Sie vertreten Ihren Standpunkt durchaus nachvollziehbar, differenziert und erw\u00e4hnen lobenswerterweise auch, dass es fachliche Sichtweisen gibt, die von Ihrer eigenen \u00dcberzeugung verschieden sind. 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