16. April 2008. Tiefpunkt in der Geschichte des Europarates. Der Europarat, in dem 47 Länder vertreten sind, hat sich für ein „Recht“ auf Abtreibung ausgesprochen und verlangt, dass die Mitgliedsstaaten diese Entscheidung in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Am 11. Februar 2010 zieht das EU-Parlament nach und plädiert ebenfalls für ein „Recht“ auf Schwangerschaftsabbruch.
Die neuen „Rechte“, wie das „Recht“ auf Abtreibung und gleichgeschlechtliche Ehe kommen im Namen von Selbstbestimmung, Gleichheit, Fortschritt und Toleranz daher. Durch geschickte Wortwahl und Sprachmanipulation wird, wie im Fall vom „Recht“ auf Abtreibung, davon abgelenkt, dass die schlimmste Diskriminierung die man einem Menschen antun kann, nämlich seine vorsätzliche Tötung, die im allgemeinen als Mord bezeichnet wird, zum Recht erhoben werden soll.
Auch in der luxemburgischen Gesetzvorlage 6103 zur Reform des Abtreibungsgesetzes von 1978 sind diese Widersprüchlichkeiten zu finden. Es klingt wenig überzeugend, wenn als klares Ziel der Reform, weniger Abtreibungen angegeben wird, aber gleichzeitig die medizinische Indikation von 1978 durch eine soziale Indikation ergänzt wird. Dabei wird auf die Definition der WHO zurückgegriffen, nach der gesund ist, wer sich physisch, psychisch und sozial wohlfühlt. Krankheit wird mit dem Fehlen von mindestens einem dieser Punkte definiert. Es wird sich kaum eine abtreibungswillige Frau finden, die kein solches Manko bei sich ausmachen kann. Daher kommt die Reform einer verklausulierten, völligen Freigabe der Abtreibung gleich. Auf totalitäre Weise wird das überstaatliche Naturrecht, das Recht auf Leben, zur Verfügung gestellt und mit Füssen getreten. Dagegen genießen Fauna und Flora nachhaltigen Schutz. Der ungeborene Mensch wird auf die Ebene eines lästigen Parasiten herabgestuft, den es sich zu entledigen gilt. Wer keine Abtreibungen will, soll sie verbieten und nicht, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, das dramatische Dilemma, die schwierigen Situationen und tiefen Notlagen der Schwangeren beklagen und die, als persönlichen Misserfolg bezeichnete Abtreibung, als einzigen Ausweg anbieten. Schwangere Frauen die durch finanzielle Situationen, Ausbildung, Job oder Partner unter massiven Druck geraten, gehören vom Staat mit allen Mitteln verteidigt, geschützt und unterstützt.
Es gibt Fälle in denen der Staat die Kinder mit Selbstverständlichkeit vor dem bedrohlichen Handeln ihrer Eltern in Schutz nimmt. Das ungeborene Kind aber wird der Willkür seiner Mutter schutzlos ausgeliefert, denn im Gesetzentwurf wird mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen, dass trotz Arztbesuch und Beratung die Frau in jedem Fall die letzte Entscheidung behält.
Zynisch mutet es an, wenn das eigentliche Opfer im Abtreibungsdrama, das Kind, dem himmelschreiendes Unrecht geschieht, nur Erwähnung findet um darauf hinzuweisen, dass es auch noch nach der Frist von 12 Wochen getötet werden darf, falls eine ernste Bedrohung für sein Leben oder seine Gesundheit besteht. Nach dieser Logik wird man dann wohl nächstens, anstatt Bergungstruppen, Erschießungskommandos in die Katastrophengebiete schicken.
Einerseits wird die Reform damit begründet, dass man dem Abtreibungstourismus ins Ausland, wegen der augenscheinlichen Risiken die dadurch für die Gesundheit der „zahlreichen“ Frauen, die dort abtreiben entstehen ein Ende setzen muss. Anderseits gesteht man keine verlässlichen Statistiken zu haben und sich verpflichtet zu fühlen endlich das luxemburgische Gesetz an die (anscheinend gesundheitsschädlichen) Gesetze unserer europäischen Nachbarn anzupassen. Ob In- oder Ausland, für das Opfer bedeutet es in jedem Fall das sichere Todesurteil.
Einerseits wird beklagt, dass die im Gesetz von 1978 vorgesehene sexuelle Erziehung und Information den Zugriff auf die freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung nicht verhindern konnte. Anderseits sollen diese (untauglichen) Mittel im neuen Gesetz nun verstärkt eingesetzt und durch die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln ergänzt werden. Abgesehen davon, dass die meisten sogenannten Verhütungsmittel Frühabtreibungen bewirken, gibt es keine sichere Verhütung. Darum braucht man die Abtreibung zur Absicherung. Dr. Judy Bury von den Brook-Beratungszentren „Brook Advisory Centres“ ist einer von vielen, für die es einen überwältigenden Beweis gibt, dass im Gegensatz zu dem was man erwarten möchte, die empfängnisverhütenden Mittel zu einem Anstieg der Abtreibungsrate führen. Ob das der Grund ist, warum man der Verpflichtung, die Abtreibungszahlen zu veröffentlichen nicht nachkommt? Carol Everett, die in verschiedenen amerikanischen Bundesstaaten kommerzielle Abtreibungskliniken unterhielt, berichtete wie sie durch Aufklärungsunterricht in den Schulen ihren Kundenstamm vergrößerte. Aus dieser Sicht liegt es fast schon auf der Hand, dass die Elternrechte so nebenbei ausgehebelt werden, um „in der einzigen Sorge um den Schutz der Interessen der minderjährigen schwangeren Frauen, diese vor ihren legalen Vertretern (Eltern) in Schutz zu nehmen“.
Begreiflich wird das Ganze erst, wenn man versteht, dass die menschliche Tragödie Abtreibung, für eine Menge Akteure ein äußerst profitables Geschäft ist, wie die Journalistin Alexandra Maria Linder ihrem Buch „GESCHÄFT ABTR€IBUNG“ belegt.
Antoinette Geiben-Schanck, Beiler
